Niedersachsen und Schleswig-Holstein für Frauenmilchbanken
Das Land Niedersachsen hat in Deutschland eine Vorreiterrolle inne, denn dort hat der Landtag im Jahr 2016 beschlossen, den Aufbau von Frauenmilchbanken zu fördern. Seitdem entstanden an drei Kliniken Frauenmilchbanken, in Hannover (Auf der Bult), Vechta und Wolfsburg. Ob das Land den Aufbau von Frauenmilchbanken an weiteren Kliniken unterstützen und den Betrieb von Milchbanken langfristig sichern wird, wird in einem nächsten Schritt entschieden.
Im September 2020 wandte sich die FMBI an den Sozialausschuss des Landtags Schleswig-Holstein, um die Parlamentarierinnen und Parlamentarier über die Notwendigkeit des Aufbaus von Frauenmilchbanken zu informieren. Alle Fraktionen zeigten großes Interesse und schon am 10. Dezember verabschiedete der Landtag einstimmig einen gemeinsamen Antrag der Abgeordneten des SSW sowie der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/die Grünen und FDP zum Aufbau und zur Inbetriebnahme von Frauenmilchbanken. Nun ist es wichtig, dass der Beschluss zeitnah umgesetzt und angemessene Mittel in den Haushalt eingeplant werden, damit Kliniken in Schleswig-Holstein schon bald Frauenmilchbanken aufbauen können. (Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung: Wegweisender Landtagsbeschluss zur Förderung von Frauenmilchbanken in Schleswig-Holstein und auf der Website des Schleswig-Holsteinischen Landtags).
Bei den laufenden Kosten sind Kliniken mit Frauenmilchbanken gegenüber Kliniken ohne Milchbanken finanziell benachteiligt, obwohl sie einen wichtigen Beitrag zur Krankheitsprävention und zum besten Gedeihen von Frühgeborenen leisten. Die Versorgung von Frühgeborenen mit gespendeter Muttermilch ist nicht gesondert im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und im DRG-Entgeltsystem nicht abbildbar. Dadurch ergeben sich hohe Mehrkosten für Kliniken, die Frauenmilchbanken betreiben.
Zum Thema Betriebskosten hat der Landtag Schleswig-Holstein einen wichtigen Vorstoß gemacht, denn in ihrem am 10. Dezember 2020 verabschiedeten Antrag riefen die Fraktionen die Landesregierung auf, sich durch Gespräche mit den Krankenkassen sowie auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Krankenkassen zukünftig „eine auskömmliche Betriebskostenfinanzierung“ von Frauenmilchbanken gewährleisten.