Wir freuen uns über jede und jeden, dem die Ziele der Frauenmilchbank-Initiative (FMBI) am Herzen liegen und der bei uns Mitglied werden möchte!

Mitmachen und unterstützen können uns Privatpersonen, Frauenmilchbanken, Kliniken, Firmen und Vereine. Gemeinsam können wir erreichen, dass in Zukunft alle bedürftigen Frühgeborenen in Deutschland Zugang zu Spendermilch aus einer Frauenmilchbank bekommen werden!

Wenn Sie sich aktiv in die Arbeit der Initiative einbringen oder uns als Fördermitglied unterstützen möchten, füllen Sie bitte den Mitgliedsantrag mitsamt SEPA-Lastschriftmandat und Datenschutzerklärung aus und senden diese per Post an die Geschäftsstelle der FMBI:

Frauenmilchbank-Initiative e.V.
Klinikum Nürnberg
Klinik für Neugeborene, Kinder und Jugendliche
Breslauer Str. 201
90471 Nürnberg

Sollten Sie Fragen zur Mitgliedschaft haben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf!


Aktives Mitglied (Jährlicher Mitgliedsbeitrag)

Wissenschaftler*innen, Ärzt*innen
80 €

Pflegepersonal, Hebammen, andere Angehörige der Pflege- und Heilberufe, andere Berufsgruppen, Privatpersonen
40 €

Frauenmilchbanken
beitragsfrei

Fördermitglied (jährlicher Mitgliedsbeitrag)

Kliniken und Firmen
mindestens 800 €

Vereine und andere juristische Personen
mindestens 300 €

Privatpersonen
mindestens 80 €

Ehrenmitglieder

beitragsbefreit


  1. Diese Beitragsordnung wurde von den Gründungsmitgliedern auf der Gründungsversammlung beschlossen und regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Die Beitragsordnung kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

  2. Im Jahr des Vereinsbeitritts wird der Mitgliedsbeitrag für das Jahr des Beitritts spätestens zum 1. Januar des Folgejahres fällig.

  3. Der Mitgliedsbeitrag für jedes folgende Jahr wird jeweils zum 1. Januar für das kommende Jahr fällig.

  4. Die Mitglieder erteilen dem Verein eine Einzugsermächtigung. Bei Lastschriftrückgabe wird eine Gebühr von 10,00 EUR erhoben.

  5. Sollte es dem Mitglied nicht möglich sein, am Lastschriftverfahren teilzunehmen, verpflichtet sich das Mitglied dem Verein gegenüber, den Beitrag zu den oben angegebenen Fälligkeiten selbst zu überweisen. Für Mahnungen fällt jeweils eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR an.

  6. Benötigt das Mitglied eine Rechnung, berechnet der Verein eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR.

Beschlossen am 2. Mai 2018 in Erfurt, zuletzt geändert auf der Online-Mitgliederversammlung am 3. April 2025.

Satzung Frauenmilchbank-Initiative e.V. (Stand 3. April 2025)
Beitragsordnung Frauenmilchbank-Initiative e.V. (Stand 3. April 2025)