Die Frauenmilchbank-Initiative (FMBI) informiert politische Entscheidungsträger über die Vorteile der Ernährung mit Muttermilch und die Notwendigkeit, insbesondere Früh- und kranken Neugeborenen Zugang zu gespendeter Frauenmilch aus einer Frauenmilchbank zu ermöglichen. Gerade für diese Patientengruppe kann menschliche Milch überlebenswichtig sein und zu einer guten Entwicklung beitragen.
Als Vertragspartei der UN-Kinderrechtskonvention erkennt Deutschland das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an und hat sich verpflichtet, das Überleben und die Entwicklung des Kindes in größtmöglichem Umfang zu gewährleisten (Artikel 24 (1) und 6 (2)).
FMBI setzt sich dafür ein, dass Deutschland stillfreundlicher wird, denn Mütter, die ihre Kinder stillen, schenken ihnen einen optimalen Start ins Leben. Die FMBI ist in der Nationalen Stillkommission vertreten und hat an der Nationalen Stillstrategie mitgearbeitet.
Doch wenn die Milch der eigenen Mutter nicht ausreicht, kann Spenderinnenmilch aus einer Frauenmilchbank notwendig sein. Mithilfe von politischer Überzeugungsarbeit arbeitet die FMBI auf Landes- und Bundesebene darauf hin, dass Kliniken beim Aufbau und Betrieb von Frauenmilchbanken unterstützt werden.
Auf europäischer Ebene bringt die FMBI die Perspektive deutscher Milchbanken in den Prozess der Revision der EU-Gesetzgebung zu Blut, Gewebe und Zellen ein.
Stillförderung und Frauenmilchbanken voranbringen
Deutschland ist noch nicht stillfreundlich genug.
Die FMBI setzt sich in der Nationalen Stillkommission und bei der Erarbeitung der Nationalen Stillstrategie für die Stillförderung und für Frauenmilchbanken ein.
Unterstützung beim Aufbau und Betrieb von Frauenmilchbanken
Obwohl in den letzten Jahren viele neue Frauenmilchbanken entstanden sind, liegt der Bedarf an Spenderinnenmilch weiterhin deutlich über dem, was die Milchbanken anbieten können. Oft scheitert der Aufbau neuer Milchbanken an den Kosten von Aufbau und Betrieb.
Deshalb setzt sich die FMBI mit politischer Überzeugungsarbeit dafür ein, dass Kliniken beim Aufbau und Betrieb von Frauenmilchbanken unterstützt werden.
Regulierung auf EU-Ebene: Gespendete Frauenmilch
Die Europäische Kommission arbeitet an einer möglichen Revision der EU-Gesetzgebung zu Blut, Gewebe und Zellen. Dabei soll auch der Umgang mit gespendeter humaner Milch EU-weit geregelt werden.
Die FMBI unterstützt das Vorhaben einer rechtlichen Vereinheitlichung der Gabe von Spendermilch, betont aber, dass neue Regulierungen nicht dazu führen dürfen, dass bedürftigen Früh- und Neugeborenen weniger humane Milch zur Verfügung steht.